Amalgam besteht zur Hälfte aus Quecksilber, gebunden an Silber, Zinn und Kupfer. Diese Bindung ist nicht so stabil, wie sie über Jahrzehnte verkauft wurde. Beim Kauen, beim Zähneputzen, bei Temperaturwechsel im Mund und vor allem beim Legen und Entfernen der Füllung wird elementares Quecksilber als Dampf freigesetzt und über die Lunge aufgenommen.
Quecksilberdampf ist fettlöslich und überwindet die Blut-Hirn-Schranke. Im Körper wird es teilweise zu anorganischem Quecksilber oxidiert und lagert sich bevorzugt in Niere, Leber und zentralem Nervensystem ab. Die Halbwertszeit im Gehirn liegt bei Jahren, nicht bei Tagen. Das unterscheidet Amalgam-Quecksilber von den meisten anderen Belastungen, die der Körper ausscheiden kann.
Die EU-Kommission hat diesen Zusammenhang 2023 selbst so benannt: Quecksilber ist eine hochgiftige Chemikalie, die Gehirn, Lunge, Nieren und Immunsystem schädigen kann. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Dentalamalgam in der EU deshalb verboten – bei einem Verbrauch von zuvor 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr allein für Zahnfüllungen.
Die offizielle Position vieler Fachgesellschaften lautet: Intakte Bestandsfüllungen müssen nicht entfernt werden, die Freisetzung sei zu gering für eine generelle Empfehlung. Das ist auf Bevölkerungsebene eine vertretbare Aussage. Sie beantwortet aber nicht die Frage, die für den einzelnen Patienten zählt: Wie hoch ist die individuelle Belastung, und wie geht der individuelle Körper damit um.
Genau hier setzt mein Denkmodus an. Ich sehe in über zwanzig Jahren biologischer Zahnheilkunde regelmäßig Patienten mit unauffälligen Laborwerten und trotzdem bestehenden Beschwerden – Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, wiederkehrende Entzündungsreaktionen. Eine bestehende Quecksilberlast im Gewebe ist dabei ein Faktor unter mehreren, den ich in der Diagnostik konsequent mitprüfe: Immunsystem, Mineral- und Vitaminhaushalt, Entzündungsparameter. Erst der Befund entscheidet, nicht die pauschale Empfehlung.
Amalgam pauschal bei jedem Patienten entfernen zu lassen, ist nicht meine Empfehlung. Eine unkontrollierte Entfernung ohne Schutzmaßnahmen ist sogar riskanter als die Füllung zu belassen, weil dabei kurzfristig hohe Quecksilberdampfkonzentrationen freigesetzt werden.
Meine Praxis:
Ob eine Amalgamentfernung bei Ihnen sinnvoll ist, entscheidet der Befund – nicht das Kalenderjahr des EU-Verbots. Vereinbaren Sie einen Diagnostik-Termin, dann sehen wir, wo Sie stehen.